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Steuerschuldentstehung bei einer österreichischen Privatstiftung
Eine österreichische Privatstiftung trat im Rahmen einer außerordentlichen Revision an den VwGH mit der Frage heran, wann bei einer Gewinnausschüttung der für die Verwirklichung des Abgabenanspruches relevante Sachverhalt verwirklicht wird. Der VwGH wies die Revision zurück, da der aufgeworfenen Rechtsfrage in casu keine grundsätzliche Bedeutung zukommt.
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E 940/2018, Behandlung der Beschwerde mit Beschluss vom abgelehnt; Ra 2019/15/0122, Zurückweisung mit Beschluss vom ; RV/6100544/2013, Revision zugelassen. |
1. Der Fall
Die Revisionswerberin (im Folgenden kurz RW) ist eine nach österreichischem Recht errichtete eigennützige Privatstiftung, die 100 % der Anteile an der B SARL hält. Der Sitz sowie der Ort der Geschäftsleitung der B SARL befanden sich ursprünglich in Luxemburg. Am wurde der Ort der Geschäftsleitung nach Österreich verlegt und die ursprünglichen ausländischen Manager durch zwei in Österreich ansässige Personen ersetzt. Am wurde ein Gewinnverteilungsbeschluss auf Ebene der B SARL zugunsten der RW gefasst. Die liquiden Mittel für die Ausschüttung stammten aus dem An- und Verkauf von Aktien einer in Österreich ansässige...