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Klärung der persönlichen Verlustvortragsberechtigung nach errichtender Umwandlung
Die Frage, ob eine persönliche Vortragsberechtigung iSd § 10 Z 1 UmgrStG besteht, ist nicht im Einkünftefeststellungsverfahren der entstehenden Personengesellschaft des dem Umwandlungsstichtag folgenden Kalenderjahres zu klären. Die Frage der persönlichen Vortragsberechtigung ist im jeweiligen Einkommensteuerverfahren der Vortragsberechtigten zu klären.
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RV/5102186/2015, Revision nicht zugelassen |
1. Der Fall
1.1. Sachverhalt
Beschwerdeführerin ist eine mit Umwandlungsvertrag vom aus der vormals A-GmbH entstandene Kommanditgesellschaft. Diese erklärte am Einkünfte aus Gewerbebetrieb (E6a) für das Jahr 2012. Die Erklärung enthielt keine Ausführungen zu einem durch Umwandlung übernommenen steuerlichen Verlustvortrag.
Mit Bescheid vom erfolgte die Feststellung von Einkünften gem § 188 BAO für das Kalenderjahr 2012. In der Begründung verwies die belangte Behörde auf eine gesonderte Zustellung der Bescheidbegründung und führte an, dass der erklärte Verlust um die im übrigen Aufwand enthaltene Körperschaftsteuer (1.750 Euro) und Kapitalertragsteuer (11,52 Euro) gekürzt worden sei.
Mit gesondert ergangener Bescheidbegründung vom führte die belangte Behörde aus:
„Errichtende Umwandlungen im...