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ÖBA 3, März 2013, Seite 211

Zum korrekten Klagebegehren des geschädigten Anlegers

§§ 1293, 1323, 1358 ABGB; § 228 ZPO

Der fehlberatene Anleger kann ein reines Zahlungsbegehren erheben, wenn der Emittent der ungewollt erworbenen Anleihe in Insolvenz verfallen ist. Der beklagte Berater erwirbt die Rechte aus der Anleihe gemäß § 1358 ABGB, wenn er Schadenersatz in Geld leistet.

Aus den Entscheidungsgründen:

Die Kläger begehrten € 10.635,55 sA (Kaufpreis € 10.000 plus € 635,55 an am Markt erwirtschaftbaren Zinsen). Sie seien unerfahrene Anleger und hätten dem Zweitbeklagten aufgrund des bestehenden Bekanntheits- und Vertrauensverhältnisses blind vertraut. Sie hätten nur eine geringe Risikobereitschaft angegeben. Der Zweitbeklagte habe bei der Erstberatung von einer Kapitalgarantie und mindestens 3% Fixzinsen gesprochen und eine sichere Anlage versprochen. Er habe zu keinem Zeitpunkt darauf hingewiesen, dass in der übergebenen Broschüre ein Risikohinweis enthalten sei und dass überhaupt mit der gegenständlichen Anlage ein Risiko verbunden sei. Die Auszahlung der letzten Zeichnung sei am fällig gewesen. Die Kläger hätten aber in der Folge keine Leistung erhalten, weil das Insolvenzverfahren über die Emittentin eröffnet worden sei. Die angemeldete Forderung der K...

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