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ÖBA 10, Oktober 2013, Seite 746

ImmoESt: keine Sondermassekosten

Heinz Dieter Hämmerle

§§ 11, 46, 47, 120 IO; § 216 EO; § 30a EStG

Die Immobilienertragsteuer, die infolge des freihändigen Verkaufs einer mit Absonderungsrechten belasteten Liegenschaft des Schuldners anfällt, belastet die allgemeine Masse. Sie ist nicht als Konkurs- oder Insolvenzforderung zu beurteilen, weil der die Steuerpflicht auslösende Sachverhalt (die Realisierung eines gestiegenen Liegenschaftswerts durch die Veräußerung) während des Insolvenzverfahrens verwirklicht wird.

Aus der Begründung:

Mit Beschluss vom wurde über das Vermögen des Schuldners das Insolvenzverfahren eröffnet und der Revisionsrekurswerber zum Insolvenzverwalter bestellt.

Wesentlicher Bestandteil der Masse war eine mit Absonderungsrechten belastete Liegenschaft des Schuldners, die der Insolvenzverwalter mit gerichtlich genehmigtem Kaufvertrag zum Preis von € 360.000 zzgl USt veräußerte. Im Verteilungsentwurf war vorgesehen, die nach §§ 30 ff EStG mit € 15.470,33 errechnete Immobilienertragsteuer [ImmoESt] vorab aus der Sondermasse zuzuweisen. Die Absonderungsgläubigerin sprach sich gegen eine Qualifikation der ImmoESt als Sondermassekosten aus.

Das Erstgericht bestimmte die Kosten der besonderen Verwaltung, Verwertung und Verteilung...

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