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ÖBA 11, November 2013, Seite 834

Bestellung eines Treuhänders zur Verfolgung anderer Ansprüche als Anfechtungsansprüche?

§§ 119, 123a, 136, 138 IO; § 131 UGB

Jedenfalls wenn das Insolvenzverfahren mangels kostendeckenden Vermögens aufgehoben wird, kann das Insolvenzgericht keinen Treuhänder zur Verfolgung einzelner Ansprüche mit dem Ziel einer Nachtragsverteilung bestellen.

Aus der Begründung:

Mit Beschluss des Erstgerichts vom wurde über das Vermögen der Schuldnerin der Konkurs eröffnet. Das Unternehmen der Schuldnerin war zu diesem Zeitpunkt bereits geschlossen, die Aktiva der Masse bestanden aus dem von einem Gläubiger erlegten Kostenvorschuss und dem Anspruch gegen den Alleingesellschafter F H auf Einzahlung der zweiten Hälfte seiner Stammeinlage iHv € 17.500. Die angemeldeten Insolvenzforderungen betrugen € 149.690,05.

Der Masseverwalter erwirkte zur Hereinbringung der Forderung gegen den Gesellschafter einen rechtskräftigen Zahlungsbefehl, aufgrund dessen er in der Folge auch Exekution führte. Aus der gegen den Verpflichteten bewilligten Gehaltsexekution könnten, nach Tilgung einer vorrangigen Forderung von € 1.880 sA, voraussichtlich monatlich € 200 für die Masse hereingebracht werden.

Der Insolvenzverwalter zeigte dem Erstgericht die Masseunzulänglichkeit an und legte am d...

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