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BFGjournal 11, November 2016, Seite 413

Von der Einbringung der Beschwerde bis zum Erkenntnis in der Findok

Eine kurze Beschreibung des elektronischen Prozesses

Walter Summersberger

Welche Schritte sind erforderlich von der Einbringung einer Beschwerde bis zur Veröffentlichung des BFG-Erkenntnisses in der Findok? Dieser Beitrag wirft einen Blick hinter die Kulissen auf den elektronischen Prozess.

1. Gesetzliche Grundlagen

Nach § 24 Abs 1 BFGG richtet sich das Verfahren vor dem BFG nach der BAO, dem Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG), dem FinStrG und gegebenenfalls für die gemäß Art 131 Abs 5 B-VG dem BFG übertragenen Rechtsmittel betreffend Verwaltungsübertretungen dem VwGVG.

Nach § 265 Abs 1 BAO hat die Abgabenbehörde die Bescheidbeschwerde, über die keine Beschwerdevorentscheidung zu erlassen ist oder über die infolge eines Vorlageantrags vom Verwaltungsgericht zu entscheiden ist, nach Durchführung der etwa noch erforderS. 414lichen Ermittlungen ohne unnötigen Aufschub dem Verwaltungsgericht vorzulegen. Dieser Vorlagepflicht unterliegen nach Abs 2 leg cit auch Ablichtungen (Ausdrucke) des angefochtenen Bescheides, der Beschwerdevorentscheidung, des Vorlageantrags und von Beitrittserklärungen. Nach Abs 6 leg cit ist das Verwaltungsgericht über Änderungen aller für die Entscheidung über die Beschwerde bedeutsamen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse durch die Verwaltung unverzüglich zu verständigen. Diese Pflicht beste...

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