Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFGjournal 11, November 2016, Seite 394

Zeitpunkt der Erfassung des Übergangsgewinns bei Einbringung eines Betriebs in eine GmbH

Klaus Hirschler, Gottfried Sulz und Christian Oberkleiner

Veräußerung ist die entgeltliche Übertragung des zivilrechtlichen oder auch wirtschaftlichen Eigentums des (Teil-)Betriebs oder Mitunternehmeranteils idR durch Verkauf, Tausch, Versteigerung, Enteignung, Übernahme der Betriebsschulden ohne andere Gegenleistung oder Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Kapitalgesellschaft gegen Ausgabe von Gesellschaftsrechten. Bei Einbringung eines Betriebs in eine Kapitalgesellschaft besteht das Entgelt in der Gewährung von Gesellschaftsrechten.

Die Einbringung eines Betriebs in eine Kapitalgesellschaft nach Art III UmgrStG ist als „Veräußerung“ zu beurteilen, daher kommt die speziellere Regelung betreffend die Behandlung von Übergangsgewinnen im Veräußerungsfall zur Anwendung. Dieser Übergangsgewinn ist nach § 4 Abs 10 Z 1 letzter Satz EStG 1988 beim Gewinn des letzten Gewinnermittlungszeitraums vor Veräußerung oder Aufgabe (hier: Einbringung) – somit im Jahr 2007 – zu berücksichtigen).


Tabelle in neuem Fenster öffnen
RV/7100610/2010, Revision nicht zugelassen

1. Der Fall

1.1. Der Sachverhalt

Die Beschwerdeführerin betreibt einen Einzelhandel (Boutique) mit Textilwaren und Bekleidung. Bis einschließlich zum Jahr 2007 ermittelte sie den Gewinn aus Gewerbebetrieb ...

Daten werden geladen...