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BFGjournal 11, November 2016, Seite 393

BUAK, Urlaubsentgelt und Lohnzahlung

Entscheidung: RV/4100436/2013, Revision nicht zugelassen.

Normen: §§ 3 Abs 2, 69 Abs 4 EStG 1988.

Aufgabe der BUAK ist die Verrechnung von Urlaubsentgelten, Abfertigungen, Winterfeiertags- und Schlechtwetterentschädigungen sowie des Überbrückungsgeldes für Bauarbeiter in der Baubranche. Der Anteil des Urlaubsgeldes der BUAK, der steuerpflichtige laufende Bezüge (Kz 245 des Lohnzettels) darstellt, ist für die Ermittlung des Steuersatzes in die Hochrechnung miteinzubeziehen.

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