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Zurückweisung eines Vorlageantrags bei Beschwerdevorentscheidung durch ein unzuständiges Finanzamt
Ein Vorlageantrag ist als unzulässig zurückzuweisen, wenn über eine Bescheidbeschwerde nicht von der Abgabenbehörde, die den angefochtenen Bescheid erlassen hat, sondern von einer unzuständigen Abgabenbehörde mit Beschwerdevorentscheidung abgesprochen wird. Diese Behörde hatte den klaren und unmissverständlichen Inhalt der Beschwerde negiert und demzufolge auf einen falschen Beschwerdegegenstand – nämlich einen von ihr erlassenen, tatsächlich jedoch nicht bekämpften Bescheid – bezogen.
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RV/7104105/2016, Revision nicht zugelassen |
1. Der Fall
Zunächst wurde vom Finanzamt A ein mit datierter Antrag des Beschwerdeführers auf Gewährung von Familienbeihilfe für seine im Jahr X geborene Tochter – unter Hinweis auf die Fristversäumnis betreffend die Familienbeihilfe für den Zeitraum vom bis zum (Gewährung der Familienbeihilfe gem § 10 Abs 2 FLAG 1967 höchstens für fünf Jahre rückwirkend) – ab dem bis laufend abgewiesen (Abweisungsbescheid vom ). Hierbei wurde begründend ausgeführt, dass – ungeachtet der Tatsache, dass sich der Beschwerdeführer seit dem Jahr 2004 zusammen mit seiner Tochter in Y aufhalte –, ein Aufenthalt der Tochter im Bundesgebiet für den Zeitraum vom bis zum nicht verifiz...