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BFGjournal 10, Oktober 2016, Seite 365

Entstehen Zollschuld und Einfuhrumsatzsteuerschuld immer gleichzeitig?

Wilhelm Pistotnig

Die Voraussetzungen für das Entstehen der Einfuhrumsatzsteuer können unabhängig von der Frage der Entstehung einer Zollschuld nicht erfüllt sein, wenn eine Nichtgemeinschaftsware nicht in den Wirtschaftskreislauf der Europäischen Union eingegangen ist.


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RV/5200013/2015, Revision nicht zugelassen
Art 92, 96, 204 ZK; Art 406, 408 ZK-DVO; Art 60, 61, 70, 71 MwStSyst-RL

1. Der Fall

1.1. Sachverhalt

Die Beschwerdeführerin ist zugelassene Empfängerin. Ihr wurde eine Ware im externen gemeinschaftlichen Versandverfahren angewiesen. Sie hat es verabsäumt, dem Zollamt als Bestimmungsstelle die Ankunft der Ware anzuzeigen. Die Ware ist kurze Zeit am zugelassenen Warenort verblieben und wurde danach ins Drittland versandt.

Der Sachverhalt wurde dem Zollamt erst im Rahmen des Suchverfahrens bekannt. Die Beschwerdeführerin hat das Entstehen der Zollschuld außer Streit gestellt.

1.2. Ausführungen des Zollamts im Erstbescheid

Das Zollamt hat festgestellt, für die Beschwerdeführerin sei gem Art 203 Abs 1 und 3, 1. Anstrich ZK eine Eingangsabgabenschuld (darin enthalten Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) entstanden, weil sie die im externen gemeinschaftlichen Versandverfahren angewiesene Ware dur...

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