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BFGjournal 10, Oktober 2016, Seite 353

Verbrauch des Jahressechstels durch auslandsbezogene Sonderzahlungen


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Verbrauch des Jahressechstels durch auslandsbezogene Sonderzahlungen
RV/7104796/2015, Revision zugelassen

1. Der Fall

Der Beschwerdeführer hat seinen Wohnsitz in Österreich. Ihm flossen im Jahr 2013 neben seinen laufenden Bezügen für die in Österreich ausgeübte Tätigkeit auch Sonderzahlungen zu. Dabei handelte es sich um eine Bonuszahlung für die im Jahr 2012 in Rumänien ausgeübte Tätigkeit sowie um den 13. und 14. Bezug für die in Österreich ausgeübte Tätigkeit.

Die gesamten Bezüge wurden vom gleichen Arbeitgeber ausgezahlt. Die auslandsbezogenen Zahlungen wurden in einem eigenen Lohnzettel (L8) erfasst. Von den Bruttobezügen mit Auslandsbezug in Höhe von 58.609,47 Euro wurde in diesem ein Anteil in Höhe von 32.480,75 Euro als sonstiger Bezug gem § 67 Abs 1 und 2 EStG 1988 innerhalb des Jahressechstels (KZ 220) ausgewiesen. Der Rest von 26.128,72 Euro ist im Lohnzettel als grundsätzlich nach Tarif steuerpflichtiger Bezug (KZ 245) eingetragen. Der Arbeitgeber hat von diesen Bezügen keine Lohnsteuer einbehalten.

Die weiteren Bezüge sind im Lohnzettel L1 erfasst. Die auf die inländischen Vergütungen bezogenen Sonderzahlungen sind zeitlich nach dem im Zusammenhang mit den Auslandsvergütungen steh...

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