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Einbringung von Kommanditanteilen mit Wegzugsbesteuerung
Durch die Einbringung eines Mitunternehmeranteils an einer österreichischen KG in eine deutsche GmbH (mittelbar) durch eine in Deutschland ansässige natürliche Person wird einbringungsbedingt das zunächst „volle“ Besteuerungsrecht Österreichs hinsichtlich der stillen Gesamtreserven der österreichischen Mitunternehmerschaft mit bis zu 50 % Einkommensteuer auf 25 % Körperschaftsteuer (beschränkte Steuerpflicht der deutschen GmbH) eingeschränkt, weil die Republik Österreich die zweite Besteuerungsebene (Gesellschafterebene) nicht mehr mit dem Hälftesteuersatz (vor dem ; 25 % bis ; 27,5 % seit ) besteuern kann.
Für die anzuwendende Rechtslage nach dem Budgetbegleitgesetz 2007 (BBG 2007) wurde nach dem Wortlaut des Gesetzes auf eine Einschränkung des Besteuerungsrechts „hinsichtlich des Vermögens“ abgestellt, was im vorliegenden Fall aufgrund der unveränderten Steuerpflicht des eingebrachten Mitunternehmeranteils „dem Grunde nach“ gerade nicht zutrifft. In der Literatur wurde daher auch die Auffassung vertreten, dass für den vorliegenden Fall keine Wegzugsbesteuerung zu erfolgen hat.
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RV/1100136/2014, Revision nicht zugelassen |
1. Der Fall
Eine in Deutschland ansässige natürl...