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BFGjournal 4, April 2016, Seite 136

Bei Umwandlung kein Verlustübergang infolge qualifizierter Umfangsminderung des Betriebes

Klaus Hirschler, Gottfried Sulz und Christian Oberkleiner

Bei der Frage, ob der Verlustabzug im Gefolge einer Umgründung (hier Umwandlung) auf die übernehmende Gesellschaft übergeht, ist gem § 4 Z 1 lit c UmgrStG die Prüfung der qualifizierten Umfangsminderung des Betriebes erforderlich. Maßgeblich hierfür ist die Beurteilung nach quantitativen betriebswirtschaftlichen Parametern, die für den betroffenen Betrieb wesentlich sind.

Ist der Betriebsumfang zum Umwandlungsstichtag gegenüber jenem zum Verlustentstehungszeitpunkt auf einen Wert unter zehn Prozent abgesunken, so ist nicht mehr von einer Vergleichbarkeit nach dem Gesamtbild der Verhältnisse auszugehen.

Der Tatbestand des § 4 Z 1 lit c UmgrStG, der eine lex specialis gegenüber § 8 Abs 4 Z 2 KStG 1988 darstellt, stellt nicht auf die Prüfung der wirtschaftlichen Identität entsprechend der Mantelkaufbestimmung ab.


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RV/5100439/2011, Revision zugelassen

1. Der Fall

Die A GmbH (vormals E A GmbH) wurde mit Notariatsakt vom errichtet. Die Anteile wurden zuletzt zu je 50 % von B F (= dem Beschwerdeführer) und dessen Bruder D F gehalten. Die GmbH ermittelte den Gewinn gem § 5 EStG 1988 für ein abweichendes Wirtschaftsjahr, das jeweils am 28. bzw 29. 2. eines Jahres endete. Am wurde von der Gesellschaft, die sich mit Granittransporten und Erdbau beschä...

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