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BFGjournal 1, Jänner 2016, Seite 32

Grunderwerbsteuerpflicht bei Verschmelzungen

Klaus Hirschler, Gottfried Sulz und Christian Oberkleiner

Die Verschmelzung nach dem UmgrStG ist auch grunderwerbsteuerpflichtig, wenn sich ein Superädifikat bloß in der wirtschaftlichen Verfügungsmacht der übertragenden Gesellschaft befindet.

Ebenso , zur Einbringung eines Superädifikats unter Zurückbehaltung von Grund und Boden nach Umgründungssteuerrecht.


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RV/5100299/2011, Revision nicht zugelassen (ebenso RV/5100300/2011, Revision nicht zugelassen)
Art I UmgrStG; §§ 1, 2 GrEStG 1987

1. Der Fall

Im Zuge größerer Umstrukturierungsmaßnahmen haben im Jahr 2007 Einbringungen nach den Vorschriften des Art III UmgrStG und im Jahr 2008 ua eine Verschmelzung gemäß Art I UmgrStG mit dem Ziel, das unbewegliche Betriebsvermögen (= das Betriebsgebäude) vom operativen Betrieb zu trennen und in eigene Gesellschaften zu übertragen, stattgefunden. Bei allen Transaktionen sollte jedoch das zivilrechtliche Eigentum an den betrieblich genutzten Liegenschaften unverändert bei den Gesellschaftern (natürliche Personen) verbleiben, sodass Einbringungen bzw Verschmelzung nur das Gebäude, nicht hingegen den Grund und Boden umfasst haben. Ursprünglich wurde das Betriebsgebäude offenbar aufgrund eines Baurechts errichtet; das Baurec...

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