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Familienbeihilfe, Entfaltung einer selbständigen Tätigkeit und Personenbetreuung
Der Begriff der Entfaltung einer selbständigen Tätigkeit ist nicht einzig und allein an ein aktives Tun gebunden, vielmehr sind auch Zeiten einer Tätigkeitsunterbrechung bzw einer Arbeitsunfähigkeit zu berücksichtigen mit der Maßgabe, dass der Anspruch auf Familienbeihilfe bzw Ausgleichszahlung aufrecht bleibt.
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1. Der Fall
Mit Schriftsatz vom beantragte die die slowakische Staatsbürgerschaft besitzende Beschwerdeführerin die Ausgleichszahlung für das Jahr 2013 für ihre beiden in der Slowakischen Republik lebenden Kinder. Neben den ausgefüllten Formularen E 401 AT sowie E 411 AT, der Bestätigung über das Ausmaß der in der Slowakischen Republik im Jahr 2013 bezogenen Beihilfen, den Geburtsurkunden der Kinder, der Heiratsurkunde und den Kopien der Meldezetteln führte die Beschwerdeführerin ergänzend aus, dass sie seit dem in Österreich als selbständige Personenbetreuerin tätig sei. Was das Jahr 2013 anlange, so sei sie zunächst bis zum in O tätig gewesen und habe im Anschluss daran einen Vertrag zur Vermittlung selbständiger Personenbetreuung mit der X GmbH sowie einen Werkvert...