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BFGjournal 9, September 2014, Seite 340

Ausschüttungsfiktion bei rückbezogenen Entnahmen bei Vorliegen eines negativen Kapitalkontos im Fall von Einbringungen unter Inanspruchnahme des UmgrStG

Klaus Hirschler, Gottfried Sulz und Christian Oberkleiner

Rechtssätze der Autoren:

Die Bilanzberichtigung gemäß § 4 Abs. 2 EStG 1988 hinsichtlich einer privaten Verbindlichkeit stellt keine Einlage i. S. d. § 16 Abs. 5 Z 1 UmgrStG dar.

Rückbezogene tatsächliche Entnahmen i. S. d. § 16 Abs. 5 Z 1 UmgrStG im Zeitraum zwischen Einbringungsstichtag und Tag des Abschlusses des Einbringungsvertrags lösen, wenn sie das am Einbringungsstichtag bereits negative ertragsteuerliche Eigenkapital vergrößern, in gleicher Höhe die Ausschüttungsfiktion nach § 18 Abs. 2 Z 1 UmgrStG aus.


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RV/4100717/2008, Revision unzulässig
§ 4 Abs. 2 EStG 1988; §§ 16 Abs. 5 Z 1, 18 Abs. 2 Z 1, Art. III UmgrStG

1. Der Fall

Auf Grundlage des Einbringungsvertrags vom brachte XY seinen Betrieb unter Zugrundelegung einer Einbringungsbilanz per unter Inanspruchnahme des Art. III UmgrStG als Sacheinlage in die (neu gegründete) XY GmbH ein.

Die (steuerrechtliche) Schlussbilanz des Betriebs des XY zum (Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 1 EStG 1988) zeigte nachstehendes Bild:


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Aktiva
Passiva
Anlagevermögen
Eigenkapital
–467.746,43
Gebäude
41.700,92
Rückstellungen
Betriebs- und Geschäftsausstattung
1.582,23
Rückstellung Rechts- und Beratungskosten
7.200,00
Fuhrpark
333,75
Rückstellung Gewährleistungsansprüche
5.000,00
Umlaufvermögen
Verbindlichkeiten
Vorräte
15.460,84
Bankverbindlichkeiten
535.997,93
Lieferforderungen
74.020,25
Lieferverb...

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