Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Ausschüttungsfiktion bei rückbezogenen Entnahmen bei Vorliegen eines negativen Kapitalkontos im Fall von Einbringungen unter Inanspruchnahme des UmgrStG
Rechtssätze der Autoren:
Die Bilanzberichtigung gemäß § 4 Abs. 2 EStG 1988 hinsichtlich einer privaten Verbindlichkeit stellt keine Einlage i. S. d. § 16 Abs. 5 Z 1 UmgrStG dar.
Rückbezogene tatsächliche Entnahmen i. S. d. § 16 Abs. 5 Z 1 UmgrStG im Zeitraum zwischen Einbringungsstichtag und Tag des Abschlusses des Einbringungsvertrags lösen, wenn sie das am Einbringungsstichtag bereits negative ertragsteuerliche Eigenkapital vergrößern, in gleicher Höhe die Ausschüttungsfiktion nach § 18 Abs. 2 Z 1 UmgrStG aus.
Tabelle in neuem Fenster öffnen
RV/4100717/2008, Revision unzulässig | § 4 Abs. 2 EStG 1988; §§ 16 Abs. 5 Z 1, 18 Abs. 2 Z 1, Art. III UmgrStG |
1. Der Fall
Auf Grundlage des Einbringungsvertrags vom brachte XY seinen Betrieb unter Zugrundelegung einer Einbringungsbilanz per unter Inanspruchnahme des Art. III UmgrStG als Sacheinlage in die (neu gegründete) XY GmbH ein.
Die (steuerrechtliche) Schlussbilanz des Betriebs des XY zum (Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 1 EStG 1988) zeigte nachstehendes Bild:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Aktiva | Passiva | ||
Anlagevermögen | Eigenkapital | –467.746,43 | |
Gebäude | 41.700,92 | Rückstellungen | |
Betriebs- und Geschäftsausstattung | 1.582,23 | Rückstellung Rechts- und Beratungskosten | 7.200,00 |
Fuhrpark | 333,75 | Rückstellung Gewährleistungsansprüche | 5.000,00 |
Umlaufvermögen | Verbindlichkeiten | ||
Vorräte | 15.460,84 | Bankverbindlichkeiten | 535.997,93 |
Lieferforderungen | 74.020,25 | Lieferverb... |