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Regierung einigt sich auf Reform der Grunderwerbsteuer
Der Ministerrat hat in seiner Sitzung am die Regierungsvorlage zur Reform der Grunderwerbsteuer beschlossen. Dabei ist man bei den ursprünglichen Plänen geblieben, bei der Weitergabe innerhalb der Familie künftig den dreifachen Einheitswert anzuwenden. Änderungen gibt es bei der Definition des Familienkreises und den Unternehmensübertragungen. So waren im Begutachtungsentwurf noch Neffen, Nichten und Geschwister als Begünstigte vorgesehen; dies entfällt in der Regierungsvorlage. Dafür wurden Lebensgefährten in den Kreis aufgenommen. Bei Unternehmensübertragungen kann der Freibetrag von 365.000 Euro nur bei Schenkungen, nicht aber bei entgeltlichen Transaktionen geltend gemacht werden. Das Gesetz soll noch im Mai im BGBl. kundgemacht werden.