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Umsetzung der Aktionärsrechte-Richtlinie II: Auswirkungen auf die Unternehmensberichterstattung und Abschlussprüfung
Der Referentenentwurf des Gesetzes zur Umsetzung der 2. Aktionärsrechte-Richtlinie (ARUG II) wurde in Deutschland am vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) vorgelegt. Der vorliegende Beitrag analysiert die Folgen der Umsetzung der EU-Vorgaben in nationales Recht auf die Unternehmensberichterstattung und Abschlussprüfung, wobei ein besonderer Fokus auf die geänderten Vorgaben zum Vergütungsbericht gelegt wurde. Während die im § 162 AktG-E verankerten Anforderungen zur inhaltlichen Ausgestaltung kaum Neuerungen beinhalten, ergeben sich grundlegende Änderungen in Bezug auf die Verortung, Aufstellung und Prüfung des Vergütungsberichts.
1. Einleitung
Als Nachwirkung der Finanzkrise zielt die neugefasste EU-Aktionärsrechte-Richtlinie 2017/828 (AR-RL II) auf die Stärkung der Mitwirkungsrechte der Aktionäre von Publikumsgesellschaften, auf eine Erhöhung der Transparenz und auf die Erleichterung der grenzüberschreitenden Information und Ausübung von Aktionärsrechten ab. Den Referentenentwurf des Gesetzes zur Umsetzung der 2. Aktionärsrechte-Richtlinie (ARUG II) hat das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) am vorgelegt. Die Umsetzun...