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AbgÄG 2024: Änderungen für Unternehmensgruppen
Einbringung von Gruppenanträgen – Verlustzurechnung von Auslandsgruppenmitgliedern – Vorgruppenverluste neuer Gruppenträger
Am wurde das AbgÄG 2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Dieses Gesetzespaket bringt auch einige Änderungen für körperschaftsteuerliche Unternehmensgruppen gemäß § 9 KStG mit sich, insbesondere eine künftig mögliche digitale Einbringung von Gruppenanträgen, Wahlrechte für die Verlustzurechnung von Auslandsgruppenmitgliedern sowie Einschränkungen bei der Verrechnung von Vorgruppenverlusten neuer Gruppenträger. Für die Praxis sind diese Neuerungen durchwegs von Bedeutung und sowohl bei der Begründung wie auch in der laufenden Gestionierung von Unternehmensgruppen zu beachten.
1. Abgabenänderungsgesetz 2024
Am hat das BMF den Begutachtungsentwurf zum Abgabenänderungsgesetz 2024 (AbgÄG 2024) veröffentlicht. Mit ist sodann die Regierungsvorlage im Nationalrat eingelangt. Das AbgÄG 2024 wurde am im Nationalrat beschlossen und mittlerweile auch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Mit dem AbgÄG 2024 werden insbesondere Maßnahmen zur Entlastung von Unternehmen und deren Beschäftigten, zur Verwaltungsvereinfachung, zur Ökologisierung des Steuerrechts, zur Stärkung der Rechtssicherheit sowie zur Anpassung des nationalen Rechts an das EU-Recht umgesetzt. Konkret sieht das AbgÄG 2024 unter andere...