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BFGjournal 2, Februar 2014, Seite 60

Von Einlagen, Teilwerten und Jägerbällen

Hans Blasina

Nach einer Betriebsprüfung war eine Vielzahl von Feststellungen strittig. Die interessantesten seien hier herausgegriffen. Dabei handelt es sich um eine verdeckte Einlage in Form einer Darlehensgewährung, eine (teilweise) ausschüttungsbedingte Teilwertabschreibung und – zur Jahreszeit passend – Repräsentationsaufwand für Ballbesuche, dem vom UFS bereits die betriebliche Veranlassung abgesprochen wurde.


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1. Der Fall

Die Berufungswerberin hat sich im Zuge der Gründung der A GmbH mit mit 50 % an deren Stammkapital beteiligt und ihre Einlage voll eingezahlt, woraus sich Anschaffungskosten von 17.500 Euro ergeben haben. Zum Bilanzstichtag ist die Beteiligung auf einen Euro abgeschrieben worden. Die Teilwertabschreibung wurde steuerlich auf sieben Jahre verteilt. Am hat die Berufungswerberin im Ausmaß ihrer Beteiligung einen negativen Girokontostand von 90.000 Euro der A GmbH abgedeckt, indem sie der A GmbH eine als Darlehen behandelte Zahlung von 45.000 Euro geleistet hat. Im Wirtschaftsjahr 2007 ist die Beteiligung verkauft und die Darlehensforderung erfolgswirksam in voller Höhe abgeschrieben worden. Die als Darlehensforderung bezeichnete Zahlung wurde ...

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