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ÖBA 8, August 2024, Seite 601

Zum Optionsrecht in der Insolvenz

§§ 6, 21, 44, 110, 113 IO.

https://doi.org/10.47782/oeba202408060101

Der Optionsberechtigte einer Liegenschaft hat auch dann keinen Aussonderungsanspruch iSd § 44 IO, wenn er die Option vor Insolvenzeröffnung wirksam ausübt und mangels Einverleibung noch kein Eigentum erworben hat. Auch das Veräußerungs- und Belastungsverbot ist kein Ersatz für eine Rangordnung. Der obligatorische Anspruch auf Übertragung des Eigentums an Liegenschaften wird aber grundsätzlich als mit ihrem Schätzwert zur Zeit der Konkurseröffnung anzumeldende Forderung angesehen.

Aus der Begründung:

[1] Streitgegenständlich ist eine Liegenschaft, die zunächst im Miteigentum von drei Familien stand und mithilfe des vormaligen Bekl und nunmehrigen Schuldners in seiner Funktion als Rechtsanwalt nach einem Brand verwertet werden sollte. Über dessen Vermittlung räumten die Eigentümer der (Rechtsvorgängerin der) Kl mit mehreren Vereinbarungen in den Jahren 2014 und 2017 zunächst ein Bestandrecht und sodann ein Baurecht sowie eine Kaufoption ein. Der Zins sollte auf den Kaufpreis angerechnet werden, als Treuhänder und Bevollmächtigter wurde der Schuldner eingesetzt.

[2] Im Jahr 2018 erklärte die Kl ihr Optionsrecht a...

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