Optimale Gestaltung der Gleitzeit
3. Aufl. 2024
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S. 11Kap 2 Grundfragen des Arbeitszeitrechts
2.1. Zweck des Arbeitszeitrechts
Gesetzliche Arbeitszeitregelungen sollen in erster
Linie den Arbeitnehmer vor der übermäßigen Inanspruchnahme durch seinen Arbeitgeber schützen. Es stehen in diesem Zusammenhang seine Gesundheit und sein Anspruch auf Freizeit im Vordergrund.
Außerdem fließen ins Arbeitszeitrecht arbeitsmarktpolitische und wirtschaftliche Überlegungen ein.
2.2. Rechtsquellen des Arbeitszeitrechts
Grundsätzlich hat der Gesetzgeber das Arbeitszeitrecht in zwei Gesetzen verankert, und zwar
im Arbeitszeitgesetz (AZG) und
dem Arbeitsruhegesetz (ARG).
Ferner wurden für eine Reihe von Arbeitnehmergruppen Sonderregelungen in eigenen Gesetzen, wie bspw im Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetz (KJBG), im Hausbesorgergesetz (HausbG), im Landarbeitsgesetz (LAG) und vielen anderen, geschaffen. Es gibt jedoch auch im AZG und ARG spezielle Vorschriften für gewisse Berufsgruppen, vor allem insbesondere für Lenker von Kraftfahrzeugen und Arbeitnehmer in Betrieben des öffentlichen Verkehrs.
Neben den gesetzlichen Bestimmungen enthalten vor allem Kollektivverträge und Betriebsvereinbarungen Regelungen der Arbeitszeit. Dies ist insbesondere in zwei Fällen vorgesehen:
Das AZG lässt abweichende Regelungen durch Kollektivvertra...