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Liegenschaftsüberführung von Betriebs- in Sonderbetriebsvermögen
Sonderbetriebsvermögen
Keine Entnahme bei unverändertem Beteiligungsverhältnis
Auf eine Anfrage hat OR Dr. Quantschnigg in Modifizierung der bisherigen Ansicht des BMF festgehalten: Behalten die bisherigen Gesellschafter einer GesbR bei Umgründung in eine GmbH & Co. KG die Liegenschaft im Miteigentum (und somit steuerlich im Sonderbetriebsvermögen), so sind die Buchwerte fortzuführen, wenn es keine Änderung der Beteiligungsverhältnisse gibt (GmbH nur Arbeitsgesellschafter):
(BMF) — Das Bundesministerium für Finanzen bejaht die Anwendung der vereinfachten Bewertung nach Abschnitt 44 Abs. 1 und 2 EStR 1984 in den unter Pkt. 2 der Eingabe dargestellten Fällen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, daß sich diese Bewertung nur auf abnutzbare Anlagegüter, nicht hingegen auf den Grund und Boden bezieht. Auf Gebäude sind die angesprochenen Bewertungsregeln hingegen anwendbar. ( GZ R 2004/2/1-IV/14/93)