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Automatisierungspotenzial in der Finanzstrafrechtspflege
Die Ahndung einfacher Melde- und Übermittlungspflichtverletzungen
Dieser Beitrag geht der Frage nach, ob und unter welchen gesetzlichen Voraussetzungen (de lege ferenda) digitale Technologien genutzt werden können, um einfach strukturierte Melde- und Übermittlungspflichtverletzungen (Finanzvergehen) aus internationalen Rechtsakten (voll)automatisiert zu ahnden.
1. Grundlegendes
Die Internationalisierung stellt die Finanzstrafrechtspflege vor neue Herausforderungen. Zahlreiche internationale und europäische Rechtsakte verlangen von den Mitgliedstaaten – und damit auch von Österreich – die Einführung von Melde- und Übermittlungspflichten. Die Mitgliedstaaten haben sicherzustellen, dass Verstöße gegen Melde- und Übermittlungspflichten mit wirksamen, verhältnismäßigen und abschreckenden Sanktionen geahndet werden. Etliche internationale Rechtsakte, die Melde- und Übermittlungspflichten normieren, sind innerstaatlich bereits umgesetzt. In den letzten Jahren haben Melde- und Übermittlungspflichtverletzungen als Finanzvergehen stetig und vermehrt in das FinStrG (§§ 49b, 49c, 49d und 49e leg cit) und in Nebengesetze (zB Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz [GMSG], Kontenregister- und Konteneinschaugesetz [KontRegG], Digitale Plattformen-Meldepflichtgesetz [DPMG], Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz [WiEReG], Mindestbesteuerungsgesetz [MinBestG], Nationales Emissionszertifikatehandelsgesetz...