Praxishandbuch FlexCo | FlexKapG
1. Aufl. 2024
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S. 986. Mitgliedschaft
6.1. Allgemeines
Bei den Mitgliedschaftsrechten wird besonders deutlich, dass es sich bei der FlexCo um eine eigenständige Rechtsform handelt, die inhaltlich weitgehend angelehnt an eine GmbH ausgestaltet ist und zusätzlich Elemente der AG internalisiert.
Die FlexCo fällt sowohl aufgrund ihrer gesetzlichen Definition (§ 1 Abs 1) als auch aufgrund ihrer sonstigen, dafür typischen Merkmale in die Kategorie der Kapitalgesellschaften. Im Folgenden wird dargestellt, wie man sich an einer FlexCo beteiligen kann, welche Eigenschaften ein Geschäftsanteil der FlexCo aufweist und welche Parallelen dabei mit einem GmbH-Geschäftsanteil oder der Beteiligung an einer AG gezogen werden können.
Das Mindeststammkapital der FlexCo beträgt EUR 10.000 – an dieser Stelle muss hervorgehoben werden, dass im Zuge der Einführung der neuen Gesellschaftsform auch das GmbH-Gesetz eine Änderung erfahren hat und das Stammkapital nun von EUR 35.000 auf EUR 10.000 herabgesetzt wurde. In dieser Hinsicht bringt die FlexCo zwar keine besonderen Vorteile, jedoch beträgt der Mindestbetrag für die Stammeinlage eines Gesellschafters an einer FlexCo nur EUR 1. Im Vergleich dazu ist der Mindestbetrag für die Stammeinla...