Tax Compliance und Risikomanagement im digitalen Zeitalter
1. Aufl. 2024
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S. 2041. Einleitung
Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts im Zuge des DAC7-Umsetzungsgesetzes hat der deutsche Gesetzgeber die Möglichkeit einer kooperativ ausgerichteten Außenprüfung geschaffen. Erkennt die Finanzverwaltung ein internes Steuerkontrollsystem als wirksam an, kann sie dem Steuerpflichtigen für künftige Außenprüfungen Prüfungserleichterungen verbindlich zusagen. Der Steuerpflichtige übernimmt selbst auf freiwilliger Basis die Kontrolle der Einhaltung seiner steuerlichen Pflichten und erhält im Gegenzug mehr Steuerplanungssicherheit von Seiten der Finanzverwaltung. Umgesetzt wird dieser Ansatz einer kooperativ ausgerichteten Außenprüfung im Rahmen einer Erprobungsregelung in Art 97 § 38 EGAO. Die Erprobungsregelung ist bis zum befristet, da der Gesetzgeber die in ersten Pilotprojekten gewonnenen Erkenntnisse für die weitere Rechtsentwicklung nutzen will. Im Vordergrund steht dabei insbesondere die Frage, welche Standards für eine wirksame Selbstkontrolle vom Steuerpflichtigen zu erfüllen sind.
2. Kooperation im Spannungsfeld zur Verifikation
Kooperative Verfahrenselemente im Besteuerungsverfahren stehen in einem Spannungsverhältnis, welches sic...