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ISR 3, März 2021, Seite 97

Rechtswidrige Festsetzung der Wegzugsteuer bei Wohnsitzverlagerung eines Gesellschafter-Geschäftsführers in die Schweiz

Zugleich Anm. zu FG Baden-Württemberg, Gerichtsbescheid v. 31.8.2020 – 2 K 835/19

Gabriel Hörnicke

Die Einkommensteuer auf die latenten Wertzuwächse aus der Beteiligung eines geschäftsführenden Gesellschafters einer Schweizer Kapitalgesellschaft ist nicht bereits bei dessen Wegzug von Deutschland in die Schweiz festzusetzen, so entschied das FG Baden-Württemberg in Folge der EuGH-Entscheidung in der Rs. Wächtler (C-581/17). Findet das mit der Schweiz geschlossene Freizügigkeitsabkommen Anwendung, ist das Steuersystem, aus dem eine solche Steuerfestsetzung ohne die Möglichkeit einer antraglosen, dauerhaften und zinslosen Stundung resultiert, rechtswidrig.

As a result of the ECJ decision in regard to the Wächtler case, the Fiscal Court Baden-Württemberg determined that the shift of residence from Germany to Switzerland does not trigger immediate realisation of the hidden reserves in Swiss shares. If the Agreement on the Free Movement of Persons between Switzerland and the EU/EEA member states applies, the tax system resulting in such a tax assessment without the possibility of a permanent and interest-free tax deferral is unlawful.

I. Stundung der Wegzugsteuer

Verzieht ein in Deutschland seit mindestens zehn Jahren unbeschränkt Steuerpflichtiger i.S.d. § 1 Abs. 1 EStG, der eine Kapitalgesellschafts...

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