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ISR 3, März 2021, Seite 85

Beteiligungserträge und Hinzurechnungsbesteuerung nach ATADUmsG-E

Karsten Lentz und Mustafa Sezer

Die Verfasser untersuchen die geplanten Neuregelungen des ATADUmsG-E für die Besteuerung von Beteiligungserträgen einer Zwischengesellschaft und eines Steuerpflichtigen aus seiner Beteiligung an einer Zwischengesellschaft. Die Regelungen sind weitestgehend konsequent, gehen aber mit einer stark erhöhten Komplexität einher und sind noch nicht richtig mit der Gewerbesteuer abgestimmt.

The authors investigate the intended amendments to the taxation of investment income received by a CFC and by a taxpayer from his share in a CFC, which result from the draft of the ATAD Implementation Act. The regulations convey a consistent overall picture. However, they are accompanied by greatly increased complexity and are not yet properly coordinated with German Trade Tax.

I. Einleitung

Art. 7 und 8 der Anti-Tax-Avoidance-Directive (ATAD) der EU geben einen Mindeststandard an Regelungen zur Besteuerung ausländischer beherrschter Gesellschaften vor, mit deren Umsetzung der deutsche Gesetzgeber bereits zwei Jahre in Verzug ist. Derzeit gibt es einen Referentenentwurf v. für ein ATAD-Umsetzungsgesetz (ATADUmsG-E), ein Gesetzgebungsverfahren wurde aber noch nicht eingeleitet. Nachdem keine Aufna...

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