Einfuhr und innergemeinschaftliche Lieferung
1. Aufl. 2014
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S. 28I. Charakteristika des Verfahrens
Das Verfahren 42 ist ein Zollverfahren, bei dem im Mitgliedstaat, der die Verzollung durchführt, die Zollabgaben eingehoben werden. Anschließend an die Verzollung erfolgt eine innergemeinschaftliche Lieferung ins Bestimmungsland. Dieses Zollverfahren bietet für Wirtschaftsteilnehmer den Vorteil, dass die Einfuhrumsatzsteuer zum Zeitpunkt der Verzollung nicht eingehoben wird. Für die Durchführung der Einfuhr besteht freie Wahl des Einfuhrlandes, der Zollverwaltung und somit auch des Transportlogistikers. Die EUSt ist im Bestimmungsland zu entrichten, was in Form ihrer Saldierung in der Umsatzsteuererklärung des Empfängers erfolgt. Dabei handelt es sich im Kern um eine Herausnahme der EUSt aus der Zollgebarung und Transferierung dieser Eingangsabgabe in die steuerliche USt-Zahllast. Das klingt alles sehr einfach, hat aber seine Tücken angesichts der verschiedenen involvierten Behörden. Außerdem haben wir es nicht nur mit redlichen Wirtschaftsteilnehmern zu tun.
Allein die Konstruktion des Verfahrens garantiert eine hohe Betrugsanfälligkeit. Beteiligt sind unbedingt die Zollverwaltung des Einfuhrlandes, je nach steuerlicher Gestaltung abhängig vom Gebr...