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IRZ 9, September 2021, Seite 361

Das neue FISG – evidenzbasierte Regelungen? Welche Auswirkungen auf die Abschlussprüfung sind zu erwarten?

Interview mit Prof. Reiner Quick (Technische Universität Darmstadt) und Gerhard Schwartz (Präsident des Instituts Österreichischer Wirtschaftsprüfer)

Reiner Quick, Gerhard Schwartz und Roman Rohatschek

Mit dem FISG (Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität), das am in Kraft getreten ist, hat der deutsche Gesetzgeber nicht nur eine Verstaatlichung des Enforcement vorgenommen, sondern in panikartiger Form u.a. neue Regelungen in den Bereichen der Nichtprüfungsleistungen, der Rotation und der Haftung für die Abschlussprüfung eingeführt. Wie weit diese neuen Regelungen evidenzbasiert sind und welche Auswirkungen diese auf die Tätigkeit der Abschlussprüfer haben, wollen wir mit zwei Experten, Herrn Prof. Reiner Quick und Gerhard Schwartz, hinterfragen. Herzlichen Dank den Interviewpartnern für ihre Bereitschaft und Zeit.

Im FISG gibt es Verschärfungen im Bereich der Nichtprüfungsleistungen, der Rotation und der Haftung für den Abschlussprüfer. Herr Prof. Quick, ist in der Wissenschaft belegt, dass das Erbringen von Nichtprüfungsleistungen die Prüfungsqualität steigert?

Quick: Die Erbringung von Nichtprüfungsleistungen für Prüfungsmandanten hat gegensätzliche Auswirkungen auf die Prüfungsqualität. Die aus Beratungstätigkeiten resultierenden zusätzlichen Informationen über den Mandanten sind auch für die Abschlussprüfung nützlich und erhöhen potenziell deren Effizienz und Ef...

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