Praxishandbuch LSD-BG
1. Aufl. 2021
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S. 1176. Prävention
Übertretungen des LSD‑BG können nicht nur zu Verwaltungsstrafverfahren führen, sondern auch zur Nachverrechnung der ausstehenden Sozialversicherungsbeiträge durch die ÖGK (ohne Regressmöglichkeit hinsichtlich der Dienstnehmeranteile) und zur Verhängung von Beitragszuschlägen. Zudem kann der Arbeitgeber völlig isoliert vom Verwaltungsstrafverfahren zivilrechtlich mit den Entgeltansprüchen des Arbeitnehmers vor dem Arbeits- und Sozialgericht konfrontiert sein.
Um Verwaltungsstrafen und die Geltendmachung von zivilrechtlichen Ansprüchen weitestgehend zu vermeiden, werden in diesem Kapitel wertvolle Tipps zur Prävention gegeben. Dabei gibt es eine Fülle von Maßnahmen, die im Betrieb gesetzt werden können, um Übertretungen gänzlich zu vermeiden, einen Ausschluss des Verschuldens zu begründen oder zumindest die verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit auf eine Person zu zentrieren. Diese Maßnahmen erstrecken sich auf die vertragliche Ausgestaltung des Dienstverhältnisses und der Entlohnung, der Einrichtung eines wirksamen Kontrollsystems, der Bestellung von verantwortlichen Beauftragten und der Möglichkeit der Übernahme von Verwaltungsstrafen durch die Gesellschaft.