Praxishandbuch LSD-BG
1. Aufl. 2021
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S. 1015. Verwaltungsstrafverfahren und Rechtsmittel
Das LSD‑BG regelt in weiten Teilen das Verwaltungsstrafverfahren selbst. Teilweise finden aber auch die Bestimmungen des VStG Anwendung. Im nachfolgenden Kapitel soll der Gang des Verwaltungsstrafverfahrens sowie der Instanzenzug im Falle der Erhebung eines Rechtsmittels dargestellt werden.
5.1. Verfahrensgang
Kommt das Kompetenzzentrum, die Finanzpolizei oder die ÖGK nach Prüfung der Erhebungsergebnisse im Hinblick auf die Melde- und Bereithaltepflichten sowie die Entlohnung zum Ergebnis, dass eine Übertretung des LSD‑BG vorliegt, hat sie Anzeige an die örtlich zuständige Bezirksverwaltungsbehörde zu erstatten. Diese Anzeige, die in Form eines Strafantrags erfolgt, enthält den Vorwurf der Übertretung eines gewissen Verwaltungsstraftatbestands, Angaben zum nach außen zur Vertretung befugten Organ, den von der Kontrollbehörde festgestellten Sachverhalt sowie Ausführungen zu Milderungs- und Erschwerungsgründen. Im Strafantrag ist vom Kompetenzzentrum, der Finanzpolizei oder der ÖGK auch eine entsprechende Strafhöhe zu beantragen.
Sofern die ÖGK Unterentlohnungen feststellt, ist der betroffene Arbeitnehmer darüber zu informieren (§ 14 Abs 3 LS...