Kreditsicherungsverträge
1. Aufl. 2017
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S. 86V. Besonderheiten bei Kreditsicherungsverträgen
A. Konsortialkredite
Da Konsortialkredite zur Risikostreuung in der Praxis immer häufiger abgeschlossen werden, soll in diesem Kapitel auch kurz auf die damit zusammenhängenden Fragen zur Sicherheitenbestellung eingegangen werden.
1. Einleitung und Begriffsdefinitionen
Es kann wohl als betriebswirtschaftliches Grundwissen vorausgesetzt werden, dass Diversifikation von Veranlagungen zur Risikostreuung sinnvoll ist. Das langfristige Risiko-Ertragsverhältnis ist wesentlich vorteilhafter, wenn eine Bank beispielsweise zehn überschaubare Kredite vergibt, anstatt nur einen großen zu vergeben. Schon allein weil die Bank die Insolvenz dieses einen Großkreditnehmers potentiell nicht überleben würde, ist es in ihrem ureigensten Interesse, sich gegen solch ein Risiko abzusichern. Mittlerweile schreibt auch das BWG in den §§ 27 ff verpflichtende Großveranlagungsgrenzen für Kreditinstitute vor. Da Unternehmen jedoch regelmäßig einen hohen Kapitalbedarf haben, muss dieser Bedarf auch gestillt werden. Dies könnte natürlich auch dadurch geschehen, dass der Kreditnehmer bei vielen verschiedenen Banken unabhängig voneinander kleinere Kreditverträge abschließt...