Kreditsicherungsverträge
1. Aufl. 2017
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S. 25II. Formen der Kreditsicherungsverträge
A. Allgemeines
Vorweg ist festzuhalten, dass auch im Bereich der Kreditsicherungsverträge, wie überall im Vertragsrecht, gilt, dass ein gut und klar formulierter Vertrag im Interesse aller Parteien liegt. Viele Rechtsstreitigkeiten können vermieden werden, wenn der geschlossene Vertrag keine Graubereiche und keine Interpretationsspielräume enthält. Oftmals werden in Vertragsverhandlungen Graubereiche bewusst als Kompromiss akzeptiert, weil man sich auf klare Formulierungen weder in die eine noch in die andere Richtung einigen kann. Während dieser Lösungsweg verhandlungspsychologisch nachvollziehbar ist, kann er aus rechtlicher Sicht nicht empfohlen werden, da gerichtliche Streitigkeiten, unabhängig vom Ausgang, im Regelfall für alle Beteiligten einen unangenehmen Zusatzaufwand darstellen. Auf diese Tatsache sollte bei der Ausformulierung der einzelnen Klauseln, unabhängig von Form und Art des Kreditsicherungsvertrags, immer Bedacht genommen werden.
Kreditsicherungsverträge können in vielen verschiedenen Varianten abgeschlossen werden. Jede Variante weist dabei bestimmte Vor- und Nachteile auf, weshalb man in der Praxis immer überlegen sollte, we...