ISBN: 978-3-7073-3667-2

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Kreditsicherungsverträge (1. Auflage)

S. 1I. Grundlagen des Kreditsicherungsrechts

A. Einführung

Das Wort Kredit leitet sich vom lateinischen „credere“ ab. Wörtlich übersetzt bedeutet credere „glauben“. Ein Kreditgeber, passenderweise auch oft als „Gläubiger“ bezeichnet, gewährt einem Kreditnehmer, auch Schuldner genannt, dabei im einfachsten Fall vorab einen Geldbetrag gegen spätere Rückzahlung. Als Gegenleistung für die Kreditgewährung erhält der Gläubiger im Regelfall später mehr, als er zuvor geleistet hat. Er erhält als Entgelt für die Kreditgewährung somit Zinsen. Der Kreditgeber „glaubt“ in der Folge daran, dass der Kreditnehmer seine Schulden termingerecht und vollständig begleichen wird. Leider wird dieser Glaube, das Vertrauen in die Zahlungswilligkeit und Zahlungsfähigkeit des Schuldners, in der Praxis gar nicht so selten enttäuscht. Während bei bloß fehlender Zahlungswilligkeit eine gerichtliche Klage aus dem Kreditvertrag selbst manchmal ausreichend sein kann, um dem Gläubiger zu seinem Recht zu verhelfen, ist die gerichtliche Rechtshilfe bei objektiver Zahlungsunfähigkeit regelmäßig wirkungslos. Der Gläubiger sollte sich somit in seinem eigenen Interesse gegen dieses Risiko absichern. Aber auch dem Risiko der Z...

Daten werden geladen...