Artur Schuschnigg

Korruptionsstrafrecht

1. Aufl. 2015

ISBN: 978-3-7073-2373-3

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Korruptionsstrafrecht (1. Auflage)

S. 190XIX. Internationaler Geltungsbereich (§ 64 Abs. 1)

§ 64. (1) Die österreichischen Strafgesetze gelten unabhängig von den Strafgesetzen des Tatorts für folgende im Ausland begangene Taten:

2.

strafbare Handlungen, die jemand gegen einen österreichischen Beamten (§ 74 Abs. 1 Z 4), einen österreichischen Amtsträger (§ 74 Abs. 1 Z 4a) oder einen österreichischen Schiedsrichter (§ 74 Abs. 1 Z 4c) während oder wegen der Vollziehung seiner Aufgaben und die jemand als österreichischer Beamter, österreichischer Amtsträger oder österreichischer Schiedsrichter begeht;

2a.

außer dem Fall der Z 2 strafbare Verletzungen der Amtspflicht, Korruption und verwandte strafbare Handlungen (§§ 302 bis 309), wenn

a)

der Täter zur Zeit der Tat Österreicher war oder

b)

die Tat zugunsten eines österreichischen Amtsträgers oder österreichischen Schiedsrichters begangen wurde;

…“

(BGBl. I 2012/61)

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Grundsätzlich gelten die österreichischen Strafgesetze für im Inland begangene Taten sowie für Taten an Bord eines österreichischen Luftfahrzeugs oder Schiffs, unabhängig davon, wo sich dieses befindet.

Eine der wesentlichsten Verschärfungen durch das KorrStrÄG 2012 erfolgt allerdings nicht durch die materiellen Korruptionsstrafbestimm...

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