Der Jahresabschluss nach dem Unternehmensgesetzbuch, Band 2
7. Aufl. 2013
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S. 391Anhang
Beispiel 1a
Erst- und Folgekonsolidierung (Buchwertmethode) unter Einbezug latenter Steuern
Angaben
Die T GmbH ist eine gerade um 18.000 erworbene 75-prozentige Tochtergesellschaft der M GmbH. Die T GmbH war bereits in der Vergangenheit als eine Vertriebsgesellschaft der M GmbH, die ausschließlich deren Ware verkaufte, tätig. Der Geschäftsführer der T GmbH war bisher Alleineigentümer dieser Gesellschaft.
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Die Erstkonsolidierung erfolgt am unter Berücksichtigung der latenten Körperschaftsteuer von 25% auch auf die anlässlich der Erstkonsolidierung offengelegten stillen Reserven. Wie schon angemerkt, entspricht diese Vorgangsweise nicht den Vorschriften des § 258, wohl aber den allgemeinen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung. |
Stille Reserven im Anlagevermögen der T GmbH:
nicht betriebsnotwendiges, jederzeit veräußerbares unbebautes Grundstück: 2.000, Restnutzungsdauer unbeschränkt
Lagerausstattung: 4.000, Restnutzungsdauer fünf Jahre
Die Anlagenabschreibung der beiden Unternehmen beträgt bei den Maschinen und technischen Anlagen 10% von den Anschaffungskosten von 30.000 (M) sowie bei der Lagerausstattung und bei den sonstigen Sachanlagen 10% der Anschaffungskosten von 20.000 (M) und...