Der Jahresabschluss nach dem Unternehmensgesetzbuch, Band 2
7. Aufl. 2013
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S. 375Kapitel XIV Konzernabschlussanalyse
1 Vorbemerkungen
Für die Jahresabschlussanalyse eines Konzerns gelten die gleichen Grundsätze wie für die Analyse eines einzelnen Unternehmens.
Im Gegensatz zum unternehmensrechtlichen Einzelabschluss dient der Konzernabschluss ausschließlich Informationszwecken. Er ist daher auch weniger durch etwaige Verzerrungen, die im Einzelabschluss durch die dort vorherrschenden unternehmensrechtlichen und steuerrechtlichen Funktionen auftreten können, beeinflusst und damit in wesentlich größerem Umfang als der Einzelabschluss auf den true and fair view ausgerichtet, was auch in den gesetzlichen und sonstigen Vorschriften über den Inhalt des Konzernabschlusses zum Ausdruck kommt.
Bei der Analyse eines Konzernabschlusses ist allerdings darauf zu achten, dass der Konzernabschluss aus einem Konglomerat rechtlich selbständiger Unternehmen mit allen sich daraus ergebenden Problemen besteht, die unter Umständen auch die Analyse beeinflussen können. Aus diesen Gründen ist dem Konzernanhang und dem Konzernlagebericht, in manchen Fällen auch dem Anhang und dem Lagebericht einzelner Konzernunternehmen eine erhöhte Bedeutung als Informationsinstrument für den Analytiker...