Bertl/Samer/Egger

Der Jahresabschluss nach dem Unternehmensgesetzbuch, Band 2

Der Konzernabschluss unter Einbeziehung der International Accounting Standards bzw. International Financial Reporting Standards

7. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-1464-9

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Der Jahresabschluss nach dem Unternehmensgesetzbuch, Band 2 (7. Auflage)

S. 225Kapitel VI Anteilsmäßige Konsolidierung (Quotenkonsolidierung)

1 Begriff und Voraussetzung der anteilsmäßigen Konsolidierung

1.1 Begriff der anteilsmäßigen Konsolidierung

§ 262 Abs 1 bestimmt:

Führt ein in einen Konzernabschluß einbezogenes Mutter oder Tochterunternehmen ein anderes Unternehmen gemeinsam mit einem oder mehreren nicht in den Konzern einbezogenen Unternehmen, so darf das andere Unternehmen in den Konzernabschluß entsprechend den Anteilen am Kapital einbezogen werden, die dem Mutter oder dem Tochterunternehmen gehören.

Gem Abs 2 sind auf die anteilsmäßige Zusammenfassung der Jahresabschlüsse verbundener Unternehmen die § 250–258 und § 260–261 entsprechend anzuwenden.

Bei der Vollkonsolidierung werden die Vermögensgegenstände und Verpflichtungen des Tochterunternehmens zur Gänze in den Konzernabschluss einbezogen, auch wenn an dem Tochterunternehmen konzernfremde Gesellschafter beteiligt sind. Die Anteile dieser anderen Gesellschafter sind als gesonderter Posten innerhalb des Eigenkapitals auszuweisen.

Bei der anteilsmäßigen Konsolidierung werden die Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten nur entsprechend dem Anteilsverhältnis der in den Konzernabschluss einbezogenen Mutt...

Der Jahresabschluss nach dem Unternehmensgesetzbuch, Band 2

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