Der Jahresabschluss nach dem Unternehmensgesetzbuch, Band 2
7. Aufl. 2013
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S. 87Kapitel V Vollkonsolidierung
Vollkonsolidierung bedeutet die Zusammenfassung aller in den Konzern einzubeziehenden Unternehmen zu einem Unternehmen. Wesentlich an der Vollkonsolidierung ist die Aufnahme aller Aktiva und Passiva der Tochtergesellschaften in die Konzernbilanz, gleichgültig, wie hoch die unmittelbare oder mittelbare Beteiligung der Muttergesellschaft ist. Bei einer prozentualen Beteiligung wird jener Teil des Eigenkapitals der Tochtergesellschaft, der anderen Gesellschaftern gehört, in der Konzernbilanz innerhalb des Eigenkapitals als Anteil anderer Gesellschafter (Fremdanteil) ausgewiesen.
Während bei der Vollkonsolidierung sämtliche Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten in den Konzernabschluss aufgenommen werden, erfolgt bei der Quotenkonsolidierung (Kapitel VI) lediglich eine dem Beteiligungsverhältnis entsprechende Aufnahme der Vermögensgegenstände und Schulden in den Konzernabschluss.
Eine Vorstufe zur Konsolidierung stellt die Equity-Bilanzierung (Kapitel VII) dar, bei welcher der Beteiligungansatz in der Einzelbilanz des maßgeblich beteiligten Unternehmens zu Anschaffungskosten und in der Konzernbilanz zum anteiligen Eigenkapital des Tochterunternehmens ausge...