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SWK 18, 20. Juni 2024, Seite 874

Regierungsvorlage des Abgabenänderungsgesetzes 2024 in den Nationalrat eingebracht

Änderungen im Vergleich zum Begutachtungsentwurf

Felix Baumgartner

Am wurde die Regierungsvorlage des Abgabenänderungsgesetzes 2024 (AbgÄG 2024) in den Nationalrat eingebracht und dem Finanzausschuss, der voraussichtlich am stattfinden soll, zugewiesen. Zuvor befand sich der Gesetzesentwurf von bis in Begutachtung. Die Änderungen im Vergleich zum Begutachtungsentwurf werden im Folgenden skizziert.

1. Änderungen im EStG

1.1. Spenden

Durch eine Änderung in § 4a Abs 4 Z 1 lit b EStG soll es Organisationen ermöglicht werden, in einem unwesentlichen Umfang auch nicht spendenbegünstigte, aber abgabenrechtlich begünstigte kirchliche Zwecke zu verfolgen. Mit der Regierungsvorlage des AbgÄG 2024 sollen weitere Ausnahmen vom Unmittelbarkeitsgrundsatz geschaffen werden. Es soll unschädlich sein, dass eine begünstigte Körperschaft teilweise (aber nicht überwiegend) Lieferungen oder sonstige Leistungen gemäß §§ 34 bis 47 BAO an andere abgabenrechtlich begünstigte Körperschaften erbringt oder die Körperschaft für die Verwirklichung der von ihr verfolgten begünstigten Zwecke Mittel teilweise oder ausschließlich für die Vergabe von Stipendien oder Preisen verwendet.

In der ertragsteuerlichen Bestimmung, die mit der Umsatzsteuerbefreiung von Lebensmittelspenden im Zusammenhang steht, wurde mit de...

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