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Die Offenlegung von steuerlichen Informationen in Österreich
Public Country-by-Country Report
Unternehmen mit 750 Mio Euro (konsolidiertem) Jahresumsatz müssen künftig auch Informationen über die Erträge und die Höhe der Besteuerung in einem sogenannten „Ertragsteuerinformationsbericht“ veröffentlichen (Public Country-by-Country Report). Das CBCR-Veröffentlichungsgesetz (CBCR-VG) soll eine Änderung der Bilanz-Richtlinie umsetzen und auf Geschäftsjahre anzuwenden sein, die nach dem beginnen. Laut den Gesetzesmaterialien soll dadurch eine „öffentliche Debatte“ ermöglicht werden über den „Grad der Steuerehrlichkeit“. Betroffene Unternehmen sollten sich auf die neue steuerliche Transparenz vorbereiten, auch um etwaige Fehlinterpretationen der Öffentlichkeit und damit verbundene Reputationsschäden zu minimieren (zB könnte einem Konzern in den Medien „aggressive“ Steuerplanung oder das Ausnutzen von „Steuerschlupflöchern“ vorgeworfen werden). Um die Offenlegungspflichten zu erfüllen, müssen die erforderlichen Daten rechtzeitig aufbereitet werden. Synergien können sich dabei aus dem (nicht-öffentlichen) steuerlichen Country-by-Country Reporting ergeben, das bei der Finanzverwaltung einzureichen ist.
1. Die neue steuerliche Transparenz von Konzernen
Seit 2016 haben bestimmte multina...