Feil

Privates Nachbarrecht und Immissionen

1. Aufl. 2008

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Privates Nachbarrecht und Immissionen (1. Auflage)

S. 182 Kanalbau

Der OGH hat sich – soweit überschaubar – in den Entscheidungen SZ 51/184; 52/79; 59/5 und 59/47 mit nachbarrechtlichen Ansprüchen, die von öffentlichen Kanälen ausgehen, befasst und hat jeweils grundsätzlich einen verschuldensunabhängigen Ausgleichsanspruch nach § 364a ABGB zuerkannt. Den erwähnten Entscheidungen kann aber nicht entnommen werden, dass die Gebietskörperschaft nur in einem geringeren Umfang zur Haftung herangezogen werden könnte als sonst ein Nachbar. Im Gegenteil lehnte der OGH insbesondere in SZ 51/184 ausdrücklich eine Einschränkung der nachbarrechtlichen Haftung auch in den Fällen, in welchen der Schaden durch eine S. 183 der allgemeinen Daseinsvorsorge dienende Anlage verursacht wird, ausdrücklich ab. Von dieser Rechtsprechung ist der OGH nicht mehr abgegangen. In der Entscheidung RdU 1996, 146 ließ der OGH den Betreiber selbst dann haften, wenn die Anlage technisch einwandfrei hergestellt und trotzdem ein Schaden zugefügt wurde.

Beim Kanalbau auf öffentlichem Grund sind die nachbarrechtlichen Normen dann anzuwenden, wenn Schäden durch Ausströmen von Abwässern aus dem Kanalnetz entstehen oder ein Wasserrohrbruch auf öffentlichem Grund Schäden verursacht (SZ 38/106;...

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