Feil

Privates Nachbarrecht und Immissionen

1. Aufl. 2008

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Privates Nachbarrecht und Immissionen (1. Auflage)

S. 89 Begriff des Nachbarn

Ein einheitlicher juristischer Begriff des Nachbarn fehlt im österreichischen Rechtssystem. Der „Nachbar“ iSd § 364 ff ABGB ist ein anderer als der Nachbar in den Baugesetzen oder in der GewO (dazu bbl 2000/123, 154). Unter Nachbarn iSd § 364 ABGB sind nicht nur die Eigentümer von unmittelbar aneinander grenzenden Grundstücken, sondern alle Eigentümer zu verstehen, die im Einflussbereich der Liegenschaft, von der der Eingriff ausgeht, selbst Grundstücke haben (SZ 37/18; JBl 1982, 596 mit Bespr von Jabornegg; SZ 54/137; 55/172; 61/273; immolex 2006/16, 47 = RZ 2006, 25 = bbl 2006/23, 31 = RdU 2006/36, 45 = Zak 2005/85, 55) und von deren Grundstück der Eingriff noch fühlbar ist, ohne Unterschied, wie groß die Entfernung ist und welche dritten Personen gehörenden Grundstücke dazwischen liegen (EvBl 1970/226; JBl 1973, 87; MietSlg 37.018; JBl 1991, 582), also zB auch jene, deren Liegenschaften durch Geruchseinwirkung von einem entfernt liegenden S. 90 Betrieb belästigt werden (SZ 64/3; Spielbüchler in Rummel 3 § 364 Rz 4). Der Begriff „Nachbar“ ist nicht so eng zu verstehen, dass nur an verschiedenen Liegenschaften dinglich Berechtigte die gegenseitigen Rechte nachbarrechtlich zu schütz...

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