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Privates Nachbarrecht und Immissionen

1. Aufl. 2008

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Privates Nachbarrecht und Immissionen (1. Auflage)

S. 69 Öffentlich-rechtliche Nachbarschutzvorschriften

Öffentliches Recht und privates Recht existieren grundsätzlich nebeneinander. Auch öffentlich-rechtliche Maßnahmen können privatrechtliche Ansprüche S. 70 auslösen oder hinfällig machen (Kerschner, RZ 1990, 28; Spielbüchler in Rummel3 § 364 Rz 3). Werden zB auf einem Industriegrundstück Giftstoffe ohne wasserrechtliche Bewilligung gelagert und kommt es dadurch zu einer Kontaminierung des Grundwassers bei Nachbargrundstücken, stehen dem beeinträchtigten Nachbarn neben anderen zivilrechtlichen Rechtsbehelfen Unterlassungsansprüche nach § 364 ABGB zu. Sollten allerdings durch ein Handeln der Behörde die Immissionen gestoppt werden können, sind zivilrechtliche Unterlassungsansprüche gegenstandslos, ohne dass allerdings verschuldensabhängige Schadensersatzansprüche dadurch berührt werden. § 74 Abs 2 Z 1 GewO ist ein Schutzgesetz iSd § 1311 ABGB. Wird die Einhaltung einer von der Behörde verfügten Auflage von dieser nicht überprüft, ist das ein schuldhaftes rechtswidriges Verhalten der Organe, für das der Rechtsträger im Schadensfall einzutreten hat (bbl 2003/57, 83).

Für Immissionen des Eisenbahnbetriebs ist § 19 EisbG ein Spezialgesetz gegenüber § 364 ABGB (ZVR 1965/211). Nach § 19 Abs 2...

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