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Privates Nachbarrecht und Immissionen

1. Aufl. 2008

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Privates Nachbarrecht und Immissionen (1. Auflage)

S. 64 Grenzüberschreitende Immissionen

Nach § 31 Abs 2 IPRG ist das nationale Recht berufen, die Grenzen der Eigentümerbefugnisse im Hinblick auf inländische Liegenschaften abzustecken. Nach den einschlägigen Bestimmungen des ABGB umfasst das Eigentum an Liegenschaften auch das Recht auf Untersagung bestimmter Immissionen. Nach der Rechtsprechung des OGH hat derjenige, der ins Ausland hinüberwirkt, die Folgen dieses Handelns, also Rechtgüterverletzungen im Ausland, in Betracht zu ziehen und auch zu prüfen, ob er nicht am Erfolgsort einen unerlaubten Eingriff begeht und einen dort nach der geltenden Rechtsordnung ungerechtfertigten Erfolg herbeiführt, wogegen der Geschädigte auf den Schutz seiner Güter nach den am Verletzungsort geltenden Vorschriften vertrauen kann und daher nach dem Recht des Ortes zu schützen ist, an dem er sich befindet (SZ 54/64; 7 Ob 64/72). Ausdrücklich wurde auch ausgesprochen, dass die Klage eines Liegenschaftseigentümers auf Abwehr einer Immission Ausfluss der Ausübung eines dinglichen Rechts (Eigentum) an einer S. 65 unbeweglichen Sache ist (1 Ob 221/02k). Soweit der Kläger nicht nur die Unterlassung der Beeinträchtigung seines Eigentums, sondern darüber hinaus auch seines Leben...

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