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Privates Nachbarrecht und Immissionen

1. Aufl. 2008

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Privates Nachbarrecht und Immissionen (1. Auflage)

S. 5 Vorwort zur zweiten Auflage

Die überaus zahlreich vorhandene Literatur und Judikatur (die sich meist auf besonders gelagerte Sachverhalte bezieht) zu dem auf Grund ihrer räumlichen Nahebeziehung bestehenden nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis zeigt, dass das Zusammenleben von Grundnachbarn oft nicht reibungslos verläuft, sodass das Nachbarrecht als Rechtsfigur einen etablierten Platz eingenommen hat. Der Gesetzgeber des ZivRÄG 2004 sah sich sogar veranlasst, den § 364 ABGB dahin zu ergänzen, dass er die Eigentümer benachbarter Grundstücke verpflichtet, „im Besonderen bei der Ausübung ihrer Rechte aufeinander Rücksicht zu nehmen“. Rücksichtnahme bedeutet aber nicht nur nicht Austeilen, sondern auch Einstecken, und Rücksicht nimmt nicht nur derjenige, der so wenig Störendes wie möglich emittiert, sondern auch der, der – geringfügige – Immissionen vom Nachbargrund ohne zu murren hinnimmt (Bydlinski in JBl 2004, 87). Die zweite Auflage beschränkt sich nicht auf die Kommentierung der Bestimmungen des ZivRÄG 2004 (das Gesetz enthält ein allgemeines Rücksichtnahmegebot im Nachbarschaftsverhältnis, ein Verbot gravierender negativer Immissionen durch Entzug von Luft und Licht durch Bäume oder and...

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