Sebastian Starl

Der Günstigkeitsvergleich im Finanzstrafrecht

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-4244-4

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Der Günstigkeitsvergleich im Finanzstrafrecht (1. Auflage)

S. 347. Der nach § 4 Abs 2 FinStrG anzustellende Günstigkeitsvergleich im Detail

7.1. Allgemeines

Für den Bereich des Finanzstrafrechts bestimmt ein nach § 4 Abs 2 FinStrG anzustellender Günstigkeitsvergleich die für den Täter maßgebliche – zur Anwendung kommende – Rechtslage. Wie oben im Kap zu den verfassungs- und unionsrechtlichen Grundlagen bereits erwähnt (Kap 3.), wird damit sowohl das Günstigkeitsprinzip als auch das Rückwirkungsverbot auf einfachgesetzlicher Ebene für den Bereich des Finanzstrafrechts abgesichert bzw verankert.

Im Finanzstrafrecht kommt – anders als nach der für das Kernstrafrecht maßgeblichen Bestimmung des § 61 StGB – grundsätzlich das „zur Zeit der Tat geltende Recht“ (Tatzeitrecht) zur Anwendung. Eine Anwendung des „zur Zeit der Entscheidung des Gerichtes erster Instanz oder der Finanzstrafbehörde geltende[n] Recht[s]“ (Entscheidungszeitrecht) kommt nur dann in Frage, wenn sich dieses Recht aufgrund einer oder mehrerer Gesetzesänderung(en) in seiner Gesamtauswirkung für den Täter günstiger darstellt als das grundsätzlich zur Anwendung kommende Tatzeitrecht (Grundsatz der Alternativität).

Das für den Täter günstigere Entscheidungszeitrecht kann sowohl in Abmilderungen bzw Einschränkungen der Strafbarkeit (e...

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