Das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht und dem Bundesfinanzgericht
1. Aufl. 2014
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S. 155I. Vorbemerkungen und Themeneingrenzung
Vielfach ist davon die Rede, dass die Einführung der Verwaltungsgerichtsbarkeit den Zugang zum Rechtsschutz erleichtere und vereinfache. Ich bin diesbezüglich ein wenig skeptisch. Schon wenn man sich nur die Verfahrensabfolge bis zu den Höchstgerichten überlegt, ist die Sache keine einfache, und wenn man zusätzlich die inhaltlichen Anforderungen an Beschwerden in den Blick nimmt, gerät man über diese optimistische Prognose gänzlich ins Sinnieren.
Kurz zur Verfahrensabfolge: Das Verfahren beginnt vor der Verwaltungsbehörde; sieht man vom eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde ab, folgt das behördliche Vorverfahren, das mit der Beschwerdevorentscheidung abschließen kann. Anschließend beginnt das Verfahren vor den Verwaltungsgerichten. Geht der Rechtsschutzsuchende in die Revision, führt der Weg weiter zum VwGH (der Einfachheit halber sei nur dieses Höchstgericht herausgegriffen). Es kommt zur Vorentscheidung durch das Verwaltungsgericht, dem Vorverfahren durch den VwGH und schließlich dem Verfahren vor dem VwGH.
Diese musterhaft skizzierte Verfahrensabfolge ist allein auf Grund der zahlreichen Zwischenverfahren sehr verwoben und dadurch auch einiger...